Übersetzer Polnisch - allgemein beeidigt, öffentlich bestellt, ermächtigt.
Zur schriftlichen Sprachübertragung für gerichtliche und behördliche Zwecke ist die Hinzuziehung von allgemein beeidigten Übersetzern, öffentlich bestellten Übersetzern, vereidigten Übersetzern oder ermächtigten Übersetzern statthaft. Nur diese Art von Übersetzern ist berechtigt, beglaubigte, bestätigte oder vereidigte Übersetzungen anzufertigen.
Als gerichtlich ermächtigte, allgemein beeidigte, öffentlich bestellte und siegelführende Übersetzerin für die polnische Sprache (OLG Dresden, LG Potsdam) bin ich befugt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Ich beglaubige alle Urkunden und Dokumente, die für amtliche Zwecke übersetzt werden.
Als Urkundenübersetzer bescheinige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung einer Urkunde mit einer Beglaubigungsformel, einem Rundsiegel und meiner Unterschrift.